Verfahren zum Übergang an weiterführende Schulen

Die Wahl des weiterführenden Bildungsganges nach dem Besuch der Grundschule ist nach § 77 des Hessischen Schulgesetzes Sache der Eltern.

 

Dazu stellen die Eltern nach den Weihnachtsferien einen schriftlichen Antrag über die gewünschte Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Förderstufe, integrierte Gesamtschule) an die Klassenlehrerin. Eine konkrete Schule muss noch nicht benannt werden. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie über die Klassenlehrerin.

Sie können ihn aber auch hier herunterladen:
Erster_Antrag_Weiterführende_Schule.pdf
PDF-Dokument [53.1 KB]

Anschließend erfolgt eine Einzelberatung der Eltern durch die Klassenlehrerin.

 

Sollte die Klassenkonferenz (=alle in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen) keine dem Elternwunsch entsprechende Empfehlung aussprechen können, bieten wir eine erneute Beratung an.

 

Der endgültige Antrag der Eltern über die Wahl des Bildungsgangs, ist bis zum 05.03. zu stellen. In Konfliktfällen ist eine Verlängerung bis zum 05.04. möglich.

 

Auf dem endgültigen Antrag benennen die Eltern zusätzlich zum gewünschten Bildungsgang die gewünschte Schule. Es muss mindestens ein Ersatzwunsch für die Schule benannt werden!