Hygieneplan_8.0. Anlage 4.pdf
PDF-Dokument [499.6 KB]
Hygieneplan_8.0.pdf
PDF-Dokument [328.5 KB]
Muster Arbeitgeberbescheinigung.docx
Microsoft Word-Dokument [15.9 KB]
Einwilligungserklärung.pdf
PDF-Dokument [71.0 KB]
Einwilligungserklärung.docx
Microsoft Word-Dokument [21.9 KB]
Elternbrief gültig ab 02.11.pdf
PDF-Dokument [71.1 KB]
Hygieneplan_6.0. _10.pdf
PDF-Dokument [211.8 KB]
DigitalisierungSteinbach(1).pdf
PDF-Dokument [113.9 KB]
Wahlausschreiben2020.pdf
PDF-Dokument [97.2 KB]
Schuljahresanfangsbrief(2).pdf
PDF-Dokument [196.1 KB]
Anlagen 1-4 Hygieneplan 5.0.pdf
PDF-Dokument [136.4 KB]
Hygieneplan_5.0.pdf
PDF-Dokument [167.1 KB]
Schuljahresendbrief.pdf
PDF-Dokument [91.2 KB]
Corona-Regeln.docx
Microsoft Word-Dokument [13.7 KB]
Wiederaufnahme Schulbetrieb.pdf
PDF-Dokument [66.3 KB]
200422Hygieneplan (003).pdf
PDF-Dokument [140.7 KB]

Einen interessanten Artikel zum Thema "Geschlossene Schulen in der Coronakrise" finden Sie hier:

Eine Stellungnahme zum Thema Schulschließungen von Kultusminister Lorz finden Sie hier:

Fernwald, den 30.03.2020

 

Liebe Eltern,

 

mit Beschluss der Landesregierung besteht seit diesem Wochenende die Möglichkeit, Ihr Kind auch an den Wochenenden und in den gesamten Osterferien betreuen zu lassen.

 

Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag (06.04.) bis Donnerstag (09.04.) und von Dienstag (14.04) bis Freitag (17.04) haben alle Schüler/innen bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt auch für Alleinerziehende.

 

Ab dem 04. April bis zum 19. April steht eine weitere Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Osterfeiertagen (Karfreitag und Ostermontag) zu Verfügung.

Diese erweiterte Notbetreuung ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste.

Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Alleinerziehend oder
  • der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der Schlüsselberufe tätig und gleichzeitig im Einsatz, d.h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbaren familiären Umfeldes nicht sichergestellt werden.
  • Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien erfüllen (s. Anhang).

 

Wenn Sie in den Ferien Betreuung benötigen, schicke Sie mir bitte die benötigten Tage sowie die Ankunft- und Abholzeiten (oder Buszeit) an die oben genannte E-Mail-Adresse.

Müssen Sie die Betreuung an den Wochenenden sowie an den Feiertagen in Anspruch nehmen, lassen Sie bitte die Anlage von Ihrem Arbeitsgeber ausfüllen.

 

Viele Grüße und bleiben Sie weiterhin gesund.

 

 

Melanie Brück